Der aus München nach Bruck zugezogene Bürstenmacher Jakob Dirnagl hat uns
in seiner Häuser – Chronik von Fürstenfeldbruck nicht nur die Besitzer
der alten Häuser von Bruck aufgezeichnet sondern interessante
Ausführungen gemacht, so zum Beispiel über alte Lebensgewohnheiten und
Bräuche. Da sie nur im handschriftlichen Original vorliegen, sollen sie
für interessierte Leser in etwas gekürzter Form und in die Sprache
unserer Zeit übertragen wiedergegeben werden.
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Auszug aus dem Original der Dirnagl’schen Häuserchronik |
Wohnungen
Der Stich von Michael Wening zeigt am
Marktplatz Bürgerhäuser mit einfacher Architektur. Bei nur wenigen ist
ein Erker angebracht. Dem dürfte das Innere entsprochen haben. Nur die
wohlhabenderen Bürger, vor allem die Bierbrauer, konnten sich
bescheidenen Stuckdekor in den guten Wohnstuben leisten. Zur Zeit
Dirnagls in der Mitte des 19. Jahrhunderts waren noch höchstens eine
oder zwei solcher Wohnstuben erhalten. Alles andere, vor allem die mit
Holz vertäfelten Stuben, fiel dem großem Marktbrand 1704 (Spanischer
Erbfolgekrieg) zum Opfer. Es dauerte lange Zeit, bis die Brandstätten
wieder aufgebaut waren und die Wohnungen standesgemäß ausgestattet
werden konnten. Leider fiel das den Um- und Neubauten des 20.
Jahrhunderts zum Opfer.
Bescheiden war auch die Einrichtung.
„Polierte Möbel“ konnte sich kaum ein Bewohner leisten. In den
„besseren“ Bürgerhäusern stand im Schlafzimmer die Himmelbettstatt aus
Eiche und in der oberen oder guten Stube der Kasten aus gleichem Holz
zur Aufbewahrung der Wäsche. Ärmere konnten sich dafür nur eine Truhe
leisten. Eine besondere Zierde und für den Besucher zur Schau gestellt
war das Zinn- und Kupfergeschirr. Man zeigte eben, was man sich leisten
konnte.
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Stich von Michael Wening, Bruck vor 1704 |
Kleidung
An Sonn- und besonders an hohen Feiertagen war der wohlhabende Bürger darauf bedacht sich in seiner
Kleidung als solcher zu zeigen. Zur knielangen Hose mit Strümpfen und
Schuhen gehörte eine lange, bis zum Becken reichende Weste mit
sichtbaren Taschen. Darüber trug man einen einreihigen Rock mit zwei
Seitentaschen in handwerksspezifischer Farbe, d. h. jedes Handwerk
hatte seine eigene Farbe für diesen Rock. Schuhschnallen,
Knieschnallen, Westen- und Rockknöpfe waren bei vermögenden Bürgern aus
Silber, die übrigen Bewohner mussten sich mit einfachem Metall
begnügen. Der schwarze Filzhut hatte eine aufgeschlagene Krämpe.
Die
Frau trug zum knöchellangen Rock ein goldverziertes Mieder, zugeschnürt
mit silbernen Ketten. Den Hals zierte eine goldene oder silberne Kette
mit großer Schnalle oder eine schwarze Seidenzunge mit Filigran -
Silberschnalle. Das schwarze spitze Filzhütchen wurde im 18.
Jahrhundert von der Goldhaube abgelöst, der die Riegelhaube folgte. Im
Winter war auch in Bruck die Pelzhaube heimisch. Bürgersfrauen, die es
sich leisten konnten, ließen den samtenen Handstutzen, auch Armstutzen
genannt, und ihre Schuhe mit Goldfäden besticken. Mit dem Auftauchen
der Riegelhaube verschwand die altdeutsche Gürteltasche. Modebewusste
Frauen hängten sich nun den „Ridikül“ um den Arm, eine meist aus Perlen
gestickte netzartige Tasche mit silberner Schließe.
Körperpflege
Im Gegensatz zur einfacheren Lebensweise der niederen und mittleren
Bürgerschaft steigerten sich die luxuriöseren Ansprüche bei den
reicheren Familien, insbesondere bei der in Bruck ansässigen höheren
Beamtenschaft, z. B. bei den Hof- und Marktsrichtern, Pflegerichtern,
Landrichtern, Gerichtsschreibern und weiteren Beamten in Bruck. In
Gebrauch waren Salben, Tinkturen und wohlriechende Wasser für Haare und
Körper. In der Geschmacksrichtung unterschieden sich Männer und Frauen.
Großen Aufwand trieb man auch zur wohlriechenden Ausräucherung der
guten Stube. Da gab es „köstliche Rauchkerzlein, Wienerische
Rauchkerzlein für große Herren, französische Rauchkerzlein, englisches
Rauchwerk, Bisamzeltlein auf Kohlen und ein anmüthiges riechendes
Wasser“. Wohlriechende „Kißlein“ und Pulver verbesserten den Geruch der
Wäsche in Truhe und Schrank.
Erfinderisch war das Kißlein und Pulver
produzierende Gewerbe auch in der Herstellung der uns sonderbar
erscheinenden Mittel gegen körperliche Leiden: Kostbare Herz -
Säcklein, Rauchpulver für Strauchen (Schnupfen), Hauptsäcklein und
Hauptrauch (gegen Kopfschmerzen) sowie Säcklein für Gries- und
Lendenstein (Gallen- und Nierenstein).
Ob die Mittel wirkten ist unbekannt.
Die Hochzeit
Ein nicht unwesentliches Kriterium für die Auswahl der Braut war deren Mitgift
und Ausstattung. Letztere bestand aus einer Himmelbettstatt für zwei
Personen und der dazugehörigen Bettwäsche, sowie einer Truhe zur
Aufbewahrung der Bett- und Leibwäsche. Natürlich musste auch ein
Spinnrad oder eine „Gunkel“ (Spinnrocken) dabei sein. Der Umfang des
mitgegebenen Zinn- und Kupfergeschirrs richtete sich nach den
finanziellen Möglichkeiten der Brauteltern. Die gesamte Ausstattung lud
man auf den „Kammerwagen“ und stellte sie auf dem Weg zur künftigen
Heimat der Braut öffentlich zur Schau.
Vor der Hochzeit mussten
die Brautleute zusammen mit zwei Zeugen beim Pfarrer zum Stuhlfest
erscheinen. Dabei fand nach dem Brautunterricht die offizielle
Verlobung statt. Dies und die Hochzeit trug der Pfarrer in das
Matrikelbuch ein. Nach dem Stuhlfest ging’s mit den beteiligten Zeugen
zum Stuhlfestmahl.
Pfarramtlichen Matrikelbücher waren bis 1875 die offiziellen und einzigen Standesamtsregister, mit chronologischer Aufzeichnung der Taufen, Trauungen und Sterbefälle. Ab 1876 führten diese Register die bei den Gemeinden eingerichteten Standesämter. Alle Pfarrämter behielten aber ihre Matrikelbücher bei, deren Einträge nur noch konfessionellen Charakter haben. Kirchliche Matrikelbücher reichen zurück bis in das 16. Jahrhundert und sind unentbehrliche Quellen für die Familienforschung
Zur Hochzeit lud der Hochzeitslader ein. Dessen Hoheitsabzeichen waren
weiße und rote Bänder am Rockaufschlag; bei verwitweten Brautleuten rot
und blau.
Den Hochzeitstag haben die Musikanten im Haus der Braut
angeblasen. Ankommende Gäste versammelten sich in dem Haus, in das
eingeheiratet wurde – also dem Haus der Braut oder des Bräutigams.
Jeden einzelnen von ihnen begrüßten die Musikanten mit einem
Musikstück, einem „Blaserer“. Waren alle Gäste versammelt, formierte
sich der Hochzeitszug zur Kirche. Dort fanden Einsegnung und
Gottesdienst statt. Lange Zeit hinweg war es üblich einen Krug Wein auf
den Altar zu stellen, der nach der kirchlichen Feier den Gästen zum
Trunk gereicht wurde.
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Hochzeitstracht einer Braut aus dem Landgericht Bruck, um 1870 |
Von der Kirche ging’s ins Gasthaus zum
Hochzeitsmahl. Bis in das 18. Jahrhundert hinein versuchte die
Obrigkeit die Zahl der Hochzeitsgäste zu beschränken, um zu vermeiden,
dass sich Familien durch zu üppige Hochzeitsfeste verschuldeten und in
Not gerieten. Menschliche Schwäche führte nämlich immer wieder dazu
sich gegenseitig in der Ausgestaltung der Hochzeit eines Kindes zu
überbieten. Zur Wirksamkeit der obrigkeitlichen Beschränkung waren für
Übertretungen empfindliche Geldstrafen vorgesehen. Nicht selten aber
zahlte man lieber Strafe als auf eine „große Hochzeit“ zu verzichten.
Das Hochzeitsmahl selbst war üppig und in vielen Details
brauchtumsmäßig geregelt. So musste die Braut nach Ankunft der
Hochzeitsgesellschaft in der Küche des Gasthauses das Kraut verkosten
und sich mit einem Trinkgeld bei der Köchin bedanken.
Nach den
ersten drei Gängen des Hochzeitsmahles (Suppe, Voressen, gesottenes
Rind- und Schweinefleisch mit Kraut), folgte der erste Tanz, der
„Krauttanz“. Hier musste jede anwesende Frau darauf hoffen zum Tanz
geholt zu werden, den Sitzenbleiben, das „Krauthüten“, war höchst
Unehrenhaft.
Um auch einen anderen Wirt des Ortes an der Hochzeit
etwas verdienen zu lassen, verzogen Hochzeitsgäste nach dem Mahl die
Braut in dessen Gaststätte und zechten dort ausgiebig. Nach geraumer
Zeit musste sie der Bräutigam alle wieder auslösen. Zum Ende der
Hochzeitsfeier dankte der Hochzeitslader im Namen des Brautpaares den
Eltern, Geschwistern, Verwandten und allen Gästen mit launigen Versen
für die erwiesene Freundschaft und ihr Kommen. Die Gäste bedankten sich
ihrerseits bei den Brautleuten mit einem Geldgeschenk für die Einladung
und entrichteten ihr Mahlgeld. Die beim Essen zurückgelegten Portionen,
das „Bescheidessen“ nahmen die Gäste in einem eigens dafür
mitgebrachten Tuch, dem „Bschoadtüchl“ mit nach Hause.
Bis zur
Klosteraufhebung und der staatlichen Neuorganisation Bayerns traf man
sich am folgenden Tag beim Klosterrichter von Bruck und schloss unter
Beisein von vier Zeugen –zwei für die Braut und zwei für den Bräutigam
– den Heiratsvertrag. Darin war der sehr wichtige finanzielle Teil der
Hochzeit geregelt.
Von dem eingebrachten Vermögen erhielt die
Braut, wenn sie noch jungfräulich war, den „Drittelpfennig“, d. h. den
dritten Teil zu ihrer Verfügung. War die Braut nicht vermögend und
brachte nur eine geringe Mitgift in die Ehe, wurde diese um den
Drittelpfennig höher angesetzt. Der Bräutigam brachte auch seine
Berufsausbildung als Wertbestandteil in die Ehe als Vermögen ein.
Dieser
moralische Brauch sollte für die Mädchen ein Anreiz sein, ihren
jungfräulichen Stand bis zur Ehe zu erhalten und damit die Zahl der
unehelichen Kinder vermindern . Der Chronist Dirnagl bemerkt dazu
spöttisch: „dieser Drittelpfennig käme in unseren Tagen wohl selten zur
Auszahlung“. Den jungen Mann sollte der Brauch dazu verleiten eine
gediegene Berufsausbildung zu erstreben, die dann bei der Verehelichung
materiell entsprechend gewürdigt wird.
An diesem Tag der Regelung
weltlicher Angelegenheiten bewirtete die junge Ehefrau die Gäste, dazu
gehörten „abgerührte Eier in Schmalz“ (Rühreier), woher der Tag die
Bezeichnung „Tag des Eierschmalz“ bekam.
Die Taufe
Die Geburt eines Kindes war ein festliches Ereignis für die ganze Familie.
Wenn irgend möglich brachte man das Neugeborene noch am Tag der Geburt
zur Taufe. Dazu wurden wiederum Gäste geladen, die das Kind und den/die
Taufpaten/Taufpatin zur Kirche geleiteten. Nach der Taufe ging’s zum
Tauschmaus; bei vermögenderen Familien in ein Gasthaus. Nach mündlicher
Überlieferung fanden in Bruck die Taufessen meist beim Jungbräu (Ecke
Hauptstraße/Kirchstraße), heute Hotel Drexler, statt. Deshalb der
Storch auf dem noch existierenden Aushängeschild des ehemaligen
Gasthauses. Es war aber auch nicht unüblich, je nach Zahl der Gäste,
den Taufschmaus im Haus der Eltern des Neugeborenen abzuhalten. Dabei
ging es meist sehr fröhlich zu, denn Wein und Meth flossen reichlich;
in Minderbemittelten Häusern musste man sich mit Bier, Käse und
ausnahmsweise etwas Meth begnügen.
Am neunten Tag nach der
Geburt mussten die Frauen aus der Taufgesellschaft die Wöchnerin
besuchen und ihr das übliche „Weiset“ bringen, das aus Semmeln, Butter,
Eiern, Backwerk, Bier, Wein, Zucker, Kaffee, Mehl und dergleichen
bestand. Diese Bezeichnung kam daher, dass man die Übergabe eines
Geschenkes zu einem bestimmten Anlass (Taufe, Hochzeit, Klostereintritt
usw.) „Einem etwas weisen“ nannte, das Geschenk selbst war folglich das
„Weiset“.
War das Kind ein Jahr alt, erhielt es von dem Gödn oder
der Gödin (Taufpate/Taufpatin) einen silbernen Löffel mit dem
eingravierten Namen des Paten, den sogenannten „Gödenlöffel“ und von da
an bis zum 12. Lebensjahr jährlich Ostereier und am Allerseelentag den
Allerseelenzopf.
Am Nikolaustag bekamen die Kinder von den
Eltern das St. Nikolausgeschenk, bestehend aus gedörrtem Obst,
Lebzelten (Lebkuchen) etc. Das Geschenk brachte der Glaubauf, eine
vermummte Gestalt, die mit viel Spektakel den Kindern Angst einflößte.
Beim Weggehen hinterließ er das Nikolausgeschenk. Weihnachtsgeschenke
waren bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts nicht üblich.