Von Robert Weinzierl
Am 18. März 1803 klopfte Landgerichtsschreiber Christian Adam Heydolph an die Klosterpforte von Fürstenfeld, legte dem Abt das kurfürstliche Aufhebungsdekret vor, erklärte damit das Kloster für aufgehoben und nahm dessen gesamten Besitz an Mobilien und Immobilien in Staatsbesitz. Fürstenfeld fiel der Säkularisation zum Opfer.
Unter Säkularisation versteht man im staats- oder kirchenrechtlichen Sinn die rechtmäßige oder widerrechtliche Überführung geistlicher Hoheitsrechte oder kirchlichen Eigentums in weltliche Hände. Über die Säkularisation von 1803 ist bisher in allen Literaturgattungen schon sehr viel geschrieben worden. Dem soll kein weiteres Werk hinzugefügt werden. Es erscheint aber geboten, den heimatgeschichtlich interessierten Bürgern unserer Stadt, an dieser Stelle aus Anlaß der 200. Wiederkehr des auch für unsere Heimat so einschneidenden Ereignisses eine kurze Zusammenfassung zu vermitteln.
Das Donnergrollen am Himmel der Aufklärungszeit war schon Jahre vorher zu hören. Formalrechtlich kündigte sich die Säkularisation mit einer Denkschrift des allmächtigen Ministers Maximilian Graf Montgelas vom Herbst 1801 an. Es wurde eine Kabinettsinstruktion vom 25. Januar 1802 erlassen, in deren Folge eine Spezialkommission für Klostersachen eingerichtet wurde, deren Aufgabe es war, die nicht dem Landtag angehörenden Klöster (nichtständische Klöster) aufzuheben. Darunter fielen z. B. die Augustinereremiten, Franziskaner usw. Die dem Landtag angehörenden Klöster (ständischen Klöster), wie z. B. Benediktiner, Zisterzienser, Augustiner-Chorherren und Prämonstratenser waren zwar wegen ihrer Grundherreneigenschaft durch die landständische Verfassung und auch durch die Reichsverfassung geschützt, lagen aber trotzdem im Blickfeld der hoch verschuldeten Landesfürsten. Vorsteher und Mönche der ständischen Klöster wähnten sich aber im Schutz der Reichsgesetze in Ruhe und Sicherheit. Wie sonst ist der fassungslose Aufschrei des letzten Abtes von Fürstenfeld nach der Säkularisation zu verstehen, wenn er in seiner Chronik schreibt: "Was man nicht glaubte, dass es geschehen könne, ist doch erfolget. Nun ist der Schlag geschehen".
Zur Entschädigung von Reichsfürsten, die als Folge der Revolutionskriege linksrheinische Gebiete an Frankreich verloren, hob man die geistlichen Fürstentümer (Fürstbistümer, Fürstabteien) auf. In diesen, ihnen neu zugewiesenen Landen sollten sie auch die Befugnis zur Klosteraufhebung erhalten. Bayern nutzte die Stunde und erwirkte im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803, daß diese Befugnis auch auf die landständischen Klöster der Stammlande ausgedehnt wurde. Damit war das Ende der alten Klöster in Bayern besiegelt.
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Ansicht der Klosteranlage Fürstenfeld kurz nach der Säkularisation. |
Wie eilig es Bayern dann hatte zeigt, daß bereits drei Wochen später fast überfallartig der Aufhebungskommissär in Fürstenfeld erschien und dem 540 Jahre währendem Klosterleben ein Ende bereitete.
Voran gegangen war eine genaue Ermittlung des Klostervermögens im November 1802, basierend auf einer Instruktion der Generallandesdirektion. Es muß entwürdigend für die Mönche gewesen sein als Heydolph am Abend des 4. November 1802 im Kloster eintraf, sofort die Wohnung des abwesenden Abtes versiegelte und bei seinem Stellvertreter einen Kassensturz in allen Klosterkassen vornahm. Als der aus Inchenhofen zurückbeorderte Abt am Morgen des nächsten Tags eintraf, war die erste Frage Heydolphs: "wo ist das Geld?" Trotz eifrigen "Schnüffelns" konnten zusammen nur etwas über 3000 Gulden gefunden werden. Zwangsabgaben an den Staat und Quartierlasten während der bisherigen Revolutionskriege hatten die Klosterkassen geleert. Eine erste Ernüchterung.
Das weltliche Klosterpersonal wurde von seiner Verpflichtung gegenüber Abt und Kloster entbunden und in kurfürstliche Pflicht genommen. In einem nächsten Schritt inventarisierte man das gesamte bewegliche Vermögen außerhalb der versiegelten Räume. Dazu gehörten nicht nur die Möbel und Kunstgegenstände, sondern alle Holz- und Getreidevorräte. Wegen der ungenügenden Buchführung gestaltete sich die Erfassung der Forderungen und Verpflichtungen als sehr schwierig. Vor allem zeigte sich nach Erstellung einer vorläufigen Bilanz zur Überraschung des Kommissars statt des erhofften Vermögens ein Schuldenberg von 219 978 Gulden.
Mit der Aktion vom November 1802 war das Kloster de facto enteignet, die Aufhebung am 17.März 1803 war dann nur noch eine Formsache.
Sehr arbeits- und zeitaufwendig gestaltete sich in der Folgezeit der Verkauf des beweglichen und unbeweglichen Klostervermögens. Durch die gleichzeitige Säkularisation aller ständischen Klöster in Bayern und dem Verkauf ihres Vermögens wurde der Markt davon geradezu überschwemmt. Das Angebot überstieg bei weitem die Nachfrage, mit der Folge, dass die Preise in den Keller sanken. So konnten mit den Erlösen mit Mühe die Schulden getilgt und die Pensionslasten für die Klosterangehörigen gedeckt werden. Als Gewinn aus der Säkularisation verblieben dem Staat eigentlich nur die Klosterwaldungen, auch heute noch ein wesentlicher Bestandteil der bayerischen Staatsforsten.
In einem späteren Beitrag wird die Durchführung der Säkularisation in Fürstenfeld aus der Sicht des letzten Abtes von Fürstenfeld dargestellt werden.
Die im damaligen Bayern politisch einflussreichen Gruppen und Persönlichkeiten waren durch den Geist der Aufklärung gegenüber allem klerikalem, vornehmlich klösterlichen Leben negativ gestimmt. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass sie glaubten, eine Enteignung der Klöster brächte eine gewaltige Finanzspritze für den Staat. Sie hätten doch wissen müssen, dass schon seit Jahren Kriegszustand herrschte und alle durchziehenden Truppen, ob kaiserliche, bayerische, russische oder französische, sich in den Klöstern einquartierten und diese ausbeuteten so gut es ging. Zudem verlangte der bayerische Kurfürst Max IV.. Josef gleich bei Antritt seiner Regierung den Klöstern viel Geld für seine Kriegskasse ab. Das Kloster Fürstenfeld musste 13.570 Gulden abliefern, eine ungeheure Summe, wenn man bedenkt, dass die Gesamtjahreseinnahmen des Klosters zu dieser Zeit rd. 56.000 Gulden betrug, wovon rd. 54.000 Gulden Ausgaben zu bestreiten waren. Um die genannte Contribution aufbringen zu können, musste Grundbesitz und Kirchensilber verkauft werden. Dazu kamen in einigen Jahren hintereinander schwere Schäden an Gebäuden und Feldfrüchten durch Hagelschauer, Sturm und starken Regen. Den Viehbestand dezimierten mehrmals auftretende Viehseuchen. Es fehlte somit an Erträgen und Einnahmen, um Kriegsschäden und Sondersteuer auszugleichen. Zwar gab es auch nüchtern gebliebene Politiker, die erkannten, welch erheblich höheren finanziellen Wert bestehende Klöster für den Staat in der Zukunft hätten als die totale Aufhebung der schon ausgebeuteten Klöster und die Verstaatlichung ihres verbliebenen Besitzes. Diese aber setzten sich nicht durch.
In der Bevölkerung scheint man von der Klosteraufhebung schon etwas geahnt zu haben, denn viele Gläubiger des Klosters kündigten ihre, dem Kloster ausgereichten Darlehen. So klagt Abt Führer, dass allein im Jahr 1801 über 50.000 Gulden Darlehen aufgesagt worden sind.
Es begann am 29. Januar 1801. Gegen 10 Uhr erschien ein kurfürstlicher Kommissär mit dem Befehl, alles entbehrliche Kirchensilber nach München in die Münze zu bringen. Die Mönche mussten es in seiner Gegenwart in das Gastzimmer bringen, wo es in Kisten verpackt wurde, die der Kommissär versiegelte. Am folgenden Tag ist es nach München transportiert worden. Den Mönchen verblieben nur einige Kelche von geringerem Wert, die bisher für die Werktagsmessen verwendet worden waren. Am 5. Januar 1802 erging von höchster Stelle an den Präsidenten des geistlichen Rates die geheime Instruktion, es sei die Aufhebung der Bettelorden beschlossen worden. Sie war so geheim (!!), dass dem Abt von Fürstenfeld bereits am folgenden Tag eine Abschrift davon zugespielt wurde. Wenn die Instruktion auch nur die Bettelorden betraf, wozu Fürstenfeld nicht gehörte, so glaubte Abt Führer, wie er schreibt, daraus auch bereits die Absicht erkannt zu haben, auch die übrigen Klöster aufzuheben. Für sie war in der Instruktion nämlich eine schnelle und genaue Vermögensuntersuchung bestimmt worden. Auch war ihnen die Aufnahme neuer Mönche und die Ausübung des Chorgesanges untersagt worden.
Auf seine Frage nach den wahren Motiven der Klosteraufhebungen antwortete der örtliche Staatskommissar dem Abt des Klosters Fürstenfeld, der Staat braucht Geld und das Volk muss vom klösterlichen Fanatismus befreit werden.
Kurfürst Max IV. Joseph hatte am 11. März 1799 den ständischen Klöstern, nach deren finanzieller Hilfe von 500.000 Gulden schriftlich und mündlich versichert, sie in ihrem Bestand unangetastet zu lassen. Aber dieses Fürstenwort hatte wenig Wert. Am 4. November 1802, so schreibt Führer, fielen die kurfürstlichen Commissionen zu gleicher Zeit in die Abteien ein, auf eine ähnliche Art, wie man gewöhnlich die Verbrecher und eines Verbrechens verdächtige Personen überrascht. Er selbst war an diesem Tag zur Feier des Leonhardifestes in Inchenhofen. Durch reitende Boten wurde er abends um 10 Uhr aufgefordert, sofort in seinem Kloster zu erscheinen. Als er anderntags in Fürstenfeld eintraf, war seine Abtei bereits versiegelt. Vor versammelten Konvent verlas man den kurfürstlichen Auftrag und nahm ihm die Schlüssel ab. Die erste Frage des Commissars war: "Wo ist das Geld?" Dann ging es an die genaueste Erfassung allen klösterlichen Eigentums, sowohl in Fürstenfeld als auch im Priorat St. Leonhard zu Inchenhofen und in der Pfarrei Jesenwang. Führer schreibt: "wir sahen noch als Lebende, was sonst bei Verstorbenen geschieht, die es aber nicht mehr sehen müssen". Gerard Führer verlor an diesem Tag de facto seine Leitungsbefugnis über das Kloster, wenn es auch rein rechtlich noch fort bestand. Für den Beginn des Jahres 1803 notiert Abt Führer in seiner nachträglich geschriebenen Chronik: Auch an diesem Jahresanfang zeigte sich eine bemerkenswerte Erscheinung. Die Staatskasse war - angeblich oder wirklich - erschöpft. Wegen ausbleibender Bezahlung stellten auch die Juden ihre bisherigen Getreidelieferungen zum Militär ein. Schnelle Abhilfe war geboten. Unverzüglich wandte man sich an die bekannten Hilfsquellen, welche zu allen Zeiten und in höchster Gefahr bereitwilligst ausgeholfen haben, nämlich die Klöster. Es zeigte sich wieder einmal, dass wo alle Hilfsquellen versiegen, bei den Klöstern Hilfe gesucht und gefunden werden kann. Am 17. März 1803 kam dann die formaljuristische Aufhebung des Klosters. Aufhebungskommissar Heydolph verlas das Aufhebungsdekret. Anschließend nahm er Abt Führer seine Insignien (Brustkreuz und Ring) ab, kassierte alles noch vorhandene Kirchen- und Ökonomiesilber ein und verpackte es zum Versand nach München. Nur auf seinen energischen Protest beließ man ihm noch eine alte Kette mit Kreuz, einen gemeinen Ring, eine minderwertige Mitra und einen alten hölzernen Abtstab. Von ihren Zimmereinrichtungen verblieben Abt und Mönchen nur das allernotwendigste und einfachste.
Am 19. März begann bereits die Versteigerung der Einrichtungsgegenstände. Nach den Beobachtungen des Abtes wurde dabei manches Möbelstück gestohlen. Vieles ging für einen Spottpreis weg, vieles ist auch mutwillig ruiniert worden. Abt Führer konnte diese Greuel der Verschleuderung und Zerstörung der ihm so vertrauten klösterlichen Einrichtung nicht mehr mit ansehen und zog sich in den Pfarrhof von Jesenwang zurück, bis dieser Auftritt sein Ende fand.
Während der Versteigerung geschah es, dass die Sessel zum Kauf angeboten wurden, auf denen die Mönche soeben im Speisesaal saßen und ihre Abendmahlzeit einnahmen. Sie mussten aufstehen, dass die Sessel weggeschafft werden konnten und waren gezwungen im Stehen weiter zu essen und ihr Bier auszutrinken.
Von höchster Stelle kam dann auch das Verbot, ihr Ordenskleid weiter zu tragen. "Oh das verhasste Mönchtum" stöhnt Abt Gerard.
Am 12. April musterte Galerieinspektor Dillis die wertvollsten der vorhandenen Gemälde für die Staatsgemäldesammlung in München aus. Der Rest kam am Ort zur Versteigerung, wobei wieder viel Betrug im Spiele war.
Zur Auflösung der Bibliothek waren einige Kommissare gekommen. Einer sammelte für die Centralbibliothek in München(heute Staatsbibliothek), einer für die Universitätsbibliothek, einer für die Gymnasien und einer die Handschriften und Wiegendrucke. Religiöse Bücher kamen auf einen Haufen und darauf ein Zettel mit dem Hinweis: "Schädliche und verbotene Bücher!" Sie wurden einem Papierfabrikanten zu einem Spottpreis überlassen. Bei diesem Ausräumen der Bibliothek durfte Abt Führer nicht anwesend sein, weil man vermeiden wollte, dass er seine, aus eigenen Mitteln erworbenen Büchern an sich nehmen könnte.
Der Klostertrakt, die Wirtschaftsgebäude, die beiden Gutshöfe in Puch und Roggenstein sowie 600 Tagwerk Wald kaufte Tuchfabrikant Ignaz Leitenberger aus Reichstadt in Böhmen. Dadurch blieben diese Objekte geschlossen erhalten und wurden nicht zertrümmert. Ein Sonderfall in der Säkularisation.
Aufhebungskommissär Heydolph versuchte mit allen Mitteln die Klosterkirche der Gemeinde Bruck als Pfarrkirche aufzuhalsen. Er wollte den Staat von der Baulast befreien. Doch die Brucker wehrten sich dagegen mit allen Mitteln und erfolgreich. So wurde sie königliche Landhofkirche. Abschließend stellt der Zeitzeuge und letzte Abt des Klosters Fürstenfeld, Gerard Führer, fest:
"Was Fürstenfeld dem Staat zu allen Zeiten besonders in Notfällen geleistet hat, hat wohl keine Erinnerung mehr nötig. - Nun ist ausgelöscht worden dieses Licht der Religion; zertrümmert der Sparhafen für Fürst und Staat. Man hat einmal alles genommen, um am Ende nichts zu haben."
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Gerard Führer, letzter Abt des Klosters Fürstenfeld |